Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, den Prüfungsausschuss und seit Oktober 2015 den Sonderausschuss Dieselmotoren. Das Präsidium und der Sonderausschuss Dieselmotoren setzen sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss. Den übrigen beiden Ausschüssen gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Die personelle Zusammensetzung dieser Ausschüsse zum 31. Dezember 2016 finden Sie im Kapitel "Organe" dieses Geschäftsberichts.
Das Präsidium des Aufsichtsrats kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu 20 Sitzungen zusammen, in denen vorrangig aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit der Dieselthematik diskutiert wurden. Darüber hinaus bereitete das Gremium die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vor und beriet die personelle Besetzung sowie die nicht vergütungsbezogenen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands.
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Dieser Ausschuss tagte im Berichtsjahr ein Mal.
Der Vermittlungsausschuss musste im Jahr 2016 nicht einberufen werden.
Der Prüfungsausschuss traf sich im Geschäftsjahr 2016 zu sechs Sitzungen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Konzernabschluss, Risikomanagement einschließlich des Internen Kontrollsystems sowie Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Darüber hinaus beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Konzerns sowie mit aktuellen Fragen der Rechnungslegung und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer.
Der Sonderausschuss Dieselmotoren hat die Aufgabe, sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Dieselthematik zu koordinieren und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorzubereiten. Dazu wird dieser Sonderausschuss auch regelmäßig vom Vorstand unterrichtet. Zudem ist er mit der Prüfung etwaiger Konsequenzen aus den Erkenntnissen betraut. Der Vorsitzende dieses Gremiums berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über dessen Arbeit. Im Geschäftsjahr 2016 ist der Sonderausschuss Dieselmotoren zu zehn Sitzungen zusammengetreten. In seiner Sitzung am 18. Juni 2016 beschloss der Sonderausschuss Dieselmotoren aufgrund entsprechender Delegation durch den Aufsichtsrat, dem Abschluss von Vergleichen mit US-amerikanischen Behörden und Kunden hinsichtlich der 2,0 l Motoren zuzustimmen. In seinen Sitzungen am 17. November 2016 und am 19. Dezember 2016 beschloss der Sonderausschuss Dieselmotoren aufgrund entsprechender Delegation durch den Aufsichtsrat, dem Abschluss von Vergleichen mit US-amerikanischen Behörden und Kunden hinsichtlich der 3,0 l Motoren zuzustimmen.
Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.