Massnahmen aus der Revisionsfeststellung
Zu den im Jahr 2015 von der Konzern-Revision erkannten Schwachstellen wurden durch diese konkrete Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.
Im Rahmen eines strukturierten Follow-up-Prozesses wurde die Umsetzung dieser Maßnahmen im Jahr 2016 kontinuierlich verfolgt und an die verantwortlichen Stellen berichtet. Die insgesamt 31 von der Konzern-Revision definierten Maßnahmen wurden überwiegend zum Jahresende 2016 umgesetzt. Für die noch verbleibenden Maßnahmen ist die Umsetzung bis zur Jahresmitte 2017 vorgesehen.
Während sich die prozessualen Untersuchungen der Konzern-Revision in 2015 insbesondere auf die mit der Dieseltechnologie verbundenen Prozesse bezogen, wurden die während der Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse im Berichtsjahr zur weiteren Stärkung der Governance und Compliance in allgemeingültige Richtlinien überführt. Diese sogenannten „Goldenen Regeln“ schärfen nochmals die Aufmerksamkeit und erhöhen die Akzeptanz für kritische Prozessschritte. Mit ihnen werden Mindestanforderungen als Regeln in den Kategorien Organisation, Prozesse sowie Tools & Systeme der Bereiche Steuergeräte-Software-Entwicklung, Emissionstypisierung und Eskalationsmanagement dargestellt.
Zur Sicherstellung der strukturierten Anwendung der „Goldenen Regeln“ und somit zur Optimierung des Internen Kontrollsystems (IKS) innerhalb der betroffenen Bereiche wurden Self Assessments in den Marken Volkswagen Pkw, Audi und Porsche durchgeführt. Die Ergebnisse wurden als integraler Teil einer Untersuchung durch die Konzern-Revision beziehungsweise die jeweilige Marken-Revision validiert. Durch die Anwendung dieser kongruenten Methodik über die Marken hinweg wurde der Umsetzungsstand der Vorgaben der Goldenen Regeln festgestellt und Transparenz über den Reifegrad des IKS der betroffenen Prozesse, auch für den Vorstand, geschaffen.
Darüber hinaus wurde unter Verantwortung der Konzern- Forschung und -Entwicklung ein markenübergreifendes Projekt initiiert, das unter Berücksichtigung der Individualität der Marken die gleichartige Umsetzung der „Goldenen Regeln“ sicherstellt. Darin haben Entwicklungsabteilungen des Konzerns ihre Prozesse überprüft. In Projektgruppen arbeiten Vertreter der Marken an der Optimierung ihrer Abläufe.
Schwerpunkte der Prozessoptimierung sind:
- Frühzeitige Erfassung und Interpretation der weltweiten Gesetzgebung und Abgleich des Produkt-Portfolios mit den Gesetzesvorgaben
- Festlegung von Richtlinien für die Software-Entwicklung in Antriebs-Steuergeräten mit dokumentierter Erfassung von Merkmalen mit Zulassungsrelevanz
- Einführung des Mehraugenprinzips bei Freigaben im Produktentstehungsprozess
- Umorganisationen in der Entwicklung zur Trennung der Durchführungsverantwortung von Antriebsentwicklung und Behördenzulassungen
- Installation neuer Gremien zur markenübergreifenden Steuerung und Klärung von Compliance-Fragen
- Schaffung von Rechtssicherheit im Arbeitsprozess durch einheitliche Prozessstandards und Arbeitsanweisungen
- Durchführung von Schulungsprogrammen mit verpflichtender Teilnahme für alle Prozessbeteiligten
- Schaffung von Transparenz über den Umsetzungsstand dieser Prozessoptimierung durch regelmäßige Berichterstattung an den Konzernvorstand
Die Adaption der „Goldenen Regeln“ auf weitere Prozesse der Fahrzeugentwicklung und andere Entwicklungsbereiche ist adressiert.