Wesentliche Ereignisse
Am 18. September 2015 informierte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency (EPA) in einer „Notice of Violation“ die Öffentlichkeit, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. Volkswagen räumte in diesem Zusammenhang Unregelmäßigkeiten ein. In seiner Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 informierte der Volkswagen Konzern darüber, dass in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit bestimmten Dieselmotoren auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden.
Am 2. November 2015 gab die EPA ebenfalls in Form einer „Notice of Violation“ bekannt, dass auch bei der Software von Fahrzeugen mit Dieselmotoren vom Typ V6 TDI mit 3,0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten aufgedeckt worden seien. Audi bestätigte, dass mindestens drei Auxiliary Emission Control Devices (AECDs) im Rahmen der US-Zulassungsdokumentation von Fahrzeugen mit Sechszylinder-Dieselmotor vom Typ V6 TDI mit 3,0 l Hubraum nicht offengelegt worden waren.
In der Folge hatte der Volkswagen Konzern in 2015 direkt mit der Dieselthematik zusammenhängende Aufwendungen in Höhe von insgesamt 16,2 Mrd. € im Operativen Ergebnis erfasst. Dies erfolgte überwiegend durch die Einstellung von Rückstellungen zur Durchführung von Feldmaßnahmen (Servicemaßnahmen und Rückrufe) beziehungsweise Rückkäufen in Höhe von 7,8 Mrd. € sowie mit 7,0 Mrd. € für Rechtsrisiken.
Im Geschäftsjahr 2016 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 6,4 Mrd. € zu erfassen. Diese resultieren mit 5,1 Mrd. € aus gestiegenen Aufwendungen aus Rechtsrisiken, mit 0,4 Mrd. € aus höheren Gewährleistungskosten, mit 0,5 Mrd. € aus spezifischen Vertriebsprogrammen sowie Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 0,3 Mrd. € und auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 0,3 Mrd. €, denen Zuschreibungen im lang- und kurzfristigen Vermietvermögen von 0,1 Mrd. € gegenüber stehen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus verringerten Nutzungswerten verschiedener Produkte im Segment Pkw aufgrund von erwarteten Volumenrückgängen. Daneben waren für die im Rahmen der Vergleichsvereinbarungen über einen Zeitraum von 10 Jahren zugesagten Investitionen von insgesamt 2,0 Mrd. USD in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen, die den entsprechenden Zugang und die Sensibilisierung für diese Technologien fördern, Vorsorgen von 0,3 Mrd. € zu bilden. Gegenläufig wirkten sich nicht in Anspruch genommene Vorsorgen für Rechtsrisiken und Vertriebsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. € aus. Der Volkswagen Konzern hat hinsichtlich der ausstehenden Verpflichtungen in Fremdwährung begonnen, Kurssicherungsgeschäfte abzuschließen. Die stichtagsbezogene Umrechnung der Fremdwährungsrückstellungen hat nach Kurssicherung zu Aufwendungen von 0,2 Mrd. € geführt.
Des Weiteren waren Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Lkw- und Pkw-Bereich in Südamerika (0,3 Mrd. €) und im Segment Power Engineering (0,2 Mrd. €) zu erfassen. Für das im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission gegen die europäischen Lkw-Hersteller, darunter MAN und Scania, eingeleitete Kartellverfahren waren Rückstellungen in Höhe von 0,4 Mrd. € zu bilden. Infolge des behördlich angeordneten Austauschs von möglicherweise fehlerbehafteten zugelieferten Airbags des Herstellers Takata waren im Berichtszeitraum zusätzliche Vorsorgen in Höhe von 0,3 Mrd. € zu erfassen.
Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Dieselthematik, dem Kartellverfahren und dem Austausch von Airbags der Firma Takata finden sich in den Angaben „Rechtsstreitigkeiten“ beziehungsweise „Eventualverbindlichkeiten“.
Das Geschäftsjahr 2014 ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand von den Auswirkungen der Dieselthematik nicht betroffen. In den Monaten nach der Veröffentlichung der International Council on Clean Transportation (ICCT)-Studie im Mai 2014 wurden die der ICCT-Studie zugrundeliegenden Prüfanordnungen intern durch Volkswagen wiederholt und die ungewöhnlich hohen NOx-Emissionen bestätigt. Dieses Ergebnis wurde der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien California Air Resources Board (CARB) mitgeteilt und gleichzeitig angeboten, im Rahmen einer ohnehin geplanten Servicemaßnahme in den USA eine Neukalibrierung der Dieselmotoren vom Typ EA 189 vorzunehmen. Diese Maßnahme wurde durch den Ausschuss für Produktsicherheit (APS), dem unter anderem Mitarbeiter der Bereiche Technische Entwicklung, Qualitätssicherung, Vertrieb, Produktion, Logistik, Beschaffung und Rechtswesen angehören, im Rahmen der im Konzern bestehenden Prozesse bewertet und beschlossen. Dem APS kommt im internen Kontrollsystem der Volkswagen AG somit eine zentrale Rolle zu. Es gibt derzeit keine Erkenntnisse, dass aus dem APS den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen eine unzulässige „Defeat Device Software“ nach US-amerikanischem Recht als Ursache der Auffälligkeiten berichtet wurde. Vielmehr war weiterhin die Erwartung dieses Personenkreises zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses, dass die Thematik im Rahmen einer Feldmaßnahme mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei. Im Sommer 2015 wurde jedoch belastbar erkannt, dass Ursache für die Auffälligkeiten eine Software-Veränderung war, welche als sogenanntes „Defeat Device“ im Sinne des US-amerikanischen Umweltrechts zu qualifizieren war. Dies mündete in der Offenlegung des US „Defeat Device“ gegenüber der EPA und der CARB am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der mit der Sache befassten Vorstandsmitglieder nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte auf der Einschätzung einer in den USA für Zulassungsfragen einbezogenen Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Erst mit der aus Sicht von Volkswagen überraschenden Veröffentlichung einer „Notice of Violation“ durch die EPA am 18. September 2015 über den Sachverhalt und die möglichen finanziellen Auswirkungen stellte sich die Situation dann deutlich anders dar.
Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Konzernvorstand keine neuen belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts und der Bewertung der damit verbundenen Risiken (zum Beispiel Anlegerklagen) ergeben.