34.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bestätigten Kreditlinien wurde durch die Prolongation der syndizierten Kreditlinie in Höhe von 20 Mrd. € sichergestellt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten.

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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2016

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheits­gesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte

 

3.382

 

 

 

3.382

 

3.406

 

 

 

3.406

Finanzschulden

 

90.044

 

60.603

 

10.955

 

161.602

 

74.217

 

66.347

 

13.377

 

153.941

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

22.788

 

6

 

 

22.794

 

20.456

 

4

 

 

20.460

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

6.009

 

1.789

 

83

 

7.880

 

5.550

 

1.940

 

69

 

7.560

Derivate

 

77.294

 

59.007

 

119

 

136.420

 

77.686

 

73.684

 

10

 

151.380

 

 

199.517

 

121.405

 

11.157

 

332.079

 

181.316

 

141.976

 

13.456

 

336.747

Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine Andienung zum frühestmöglichen Rückzahlungstermin unterstellt.

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2016 173 Mio. € (Vorjahr: 1.638 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen. Der Rückgang entfällt im Wesentlichen auf den Wegfall der Verpflichtung der Ansprüche aus beim Bankhaus Metzler gezeichneten Einlagezertifikaten in Höhe von 1,3 Mrd. € für einen der Fleet Investments B.V. durch das Bankhaus Metzler gewährten Kredit (siehe Ausführungen zu Konzernkreis/Gemeinschaftsunternehmen).