10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS |
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Mio. € |
2016 |
2015 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Inland |
885 |
812 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Ausland |
2.388 |
2.047 |
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Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
3.273 |
2.859 |
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davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+) |
(188) |
(142) |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland |
−736 |
−2.075 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland |
−625 |
−725 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) |
−1.361 |
−2.800 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
1.912 |
59 |
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2016 betrug 15 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 29,9 % (Vorjahr: 29,8 %).
Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,9 % (Vorjahr: 29,8 %) angewandt.
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2016 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 146 Mio. € (Vorjahr: 302 Mio. €).
Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 17.686 Mio. € (Vorjahr: 18.407 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 11.494 Mio. € (Vorjahr: 12.663 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 4.237 Mio. € (Vorjahr: 4.120 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.956 Mio. € (Vorjahr: 1.624 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 6.380 Mio. € (Vorjahr: 10.478 Mio. €) wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren 276 Mio. € (Vorjahr 398 Mio. €), innerhalb einer Frist von 6 bis 20 Jahren 2.341 Mio. € (Vorjahr 3.169 Mio. €) sowie nach einer Frist von mehr als 20 Jahren 38 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €). Als nicht nutzbar eingeschätzte Verlustvorträge in Höhe von 3.725 Mio. € (Vorjahr 6.779 Mio. €) sind unverfallbar.
Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 135 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwandes mindert sich um 211 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 297 Mio. € (Vorjahr: 68 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 304 Mio. € (Vorjahr: 212 Mio. €).
Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 756 Mio. € (Vorjahr: 800 Mio. €).
In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.533 Mio. € (Vorjahr: 1.643 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 353 Mio. € (Vorjahr: 439 Mio. €) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €).
In Höhe von 326 Mio. € (Vorjahr: 193 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2006 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland erstmalig ein Körperschaftsteuererstattungsanspruch erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch aktiviert. Am Bilanzstichtag betrug der Barwert des Erstattungsanspruchs 134 Mio. € (Vorjahr: 259 Mio. €).
Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 120 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. € Ertrag).
Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 9.890 Mio. € (Vorjahr: 8.466 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, wurden in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.
In Höhe von insgesamt 5.486 Mio. € (Vorjahr: 5.320 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Vorjahr gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Vorjahr wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 11 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben.
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN |
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AKTIVE LATENTE STEUERN |
PASSIVE LATENTE STEUERN |
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Mio. € |
31.12.2016 |
31.12.2015 |
31.12.2016 |
31.12.2015 |
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Immaterielle Vermögenswerte |
302 |
306 |
9.884 |
9.570 |
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Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte |
4.387 |
3.946 |
8.315 |
7.152 |
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Langfristige Finanzanlagen |
26 |
24 |
24 |
23 |
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Vorräte |
2.223 |
1.882 |
792 |
744 |
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) |
2.107 |
1.577 |
7.273 |
7.188 |
||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
2.768 |
3.029 |
92 |
148 |
||||
Pensionsrückstellungen |
6.776 |
5.121 |
22 |
31 |
||||
Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen |
10.746 |
11.532 |
2.750 |
2.241 |
||||
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen |
−368 |
−330 |
– |
– |
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Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen |
28.967 |
27.087 |
29.152 |
27.097 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen |
3.365 |
2.455 |
– |
– |
||||
Tax Credits nach Wertberichtigungen |
337 |
347 |
– |
– |
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Wert vor Konsolidierung und Saldierung |
32.670 |
29.889 |
29.152 |
27.097 |
||||
davon langfristig |
(21.736) |
(19.050) |
(23.681) |
(22.062) |
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Saldierung |
25.198 |
24.110 |
25.198 |
24.110 |
||||
Konsolidierung |
2.284 |
2.248 |
791 |
1.446 |
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Bilanzansatz |
9.756 |
8.026 |
4.745 |
4.433 |
Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2016 von 1.912 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €) war um 268 Mio. € niedriger (Vorjahr: 447 Mio. € höher) als der erwartete Steueraufwand von 2.180 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,9 % (Vorjahr 29,8 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND |
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Mio. € |
2016 |
2015 |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
7.292 |
−1.301 |
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Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) (Steuersatz 29,9 %; Vorjahr 29,8 %) |
2.180 |
−388 |
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Überleitung: |
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Abweichende ausländische Steuerbelastung |
−446 |
−386 |
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Steueranteil für: |
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steuerfreie Erträge |
−1.226 |
−1.976 |
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steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
409 |
2.155 |
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Effekte aus Verlustvorträgen und tax credits |
35 |
155 |
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permanente bilanzielle Differenzen |
12 |
43 |
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Steuergutschriften |
−137 |
−84 |
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Periodenfremde Steuern |
234 |
46 |
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Effekte aus Steuersatzänderungen |
139 |
−2 |
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Nicht anrechenbare Quellensteuer |
437 |
439 |
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Sonstige Steuereffekte |
275 |
57 |
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Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
1.912 |
59 |