10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

 

 

Mio. €

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

885

 

812

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

2.388

 

2.047

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

3.273

 

2.859

davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+)

 

(188)

 

(142)

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland

 

−736

 

−2.075

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland

 

−625

 

−725

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+)

 

−1.361

 

−2.800

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

1.912

 

59

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2016 betrug 15 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 29,9 % (Vorjahr: 29,8 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,9 % (Vorjahr: 29,8 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2016 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 146 Mio. € (Vorjahr: 302 Mio. €).

Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 17.686 Mio. € (Vorjahr: 18.407 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 11.494 Mio. € (Vorjahr: 12.663 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 4.237 Mio. € (Vorjahr: 4.120 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.956 Mio. € (Vorjahr: 1.624 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 6.380 Mio. € (Vorjahr: 10.478 Mio. €) wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren 276 Mio. € (Vorjahr 398 Mio. €), innerhalb einer Frist von 6 bis 20 Jahren 2.341 Mio. € (Vorjahr 3.169 Mio. €) sowie nach einer Frist von mehr als 20 Jahren 38 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €). Als nicht nutzbar eingeschätzte Verlustvorträge in Höhe von 3.725 Mio. € (Vorjahr 6.779 Mio. €) sind unverfallbar.

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 135 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwandes mindert sich um 211 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 297 Mio. € (Vorjahr: 68 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 304 Mio. € (Vorjahr: 212 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 756 Mio. € (Vorjahr: 800 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.533 Mio. € (Vorjahr: 1.643 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 353 Mio. € (Vorjahr: 439 Mio. €) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €).

In Höhe von 326 Mio. € (Vorjahr: 193 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2006 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland erstmalig ein Körperschaftsteuererstattungsanspruch erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch aktiviert. Am Bilanzstichtag betrug der Barwert des Erstattungsanspruchs 134 Mio. € (Vorjahr: 259 Mio. €).

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 120 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. € Ertrag).

Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 9.890 Mio. € (Vorjahr: 8.466 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, wurden in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 5.486 Mio. € (Vorjahr: 5.320 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Vorjahr gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Vorjahr wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 11 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben.

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

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LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

302

 

306

 

9.884

 

9.570

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

4.387

 

3.946

 

8.315

 

7.152

Langfristige Finanzanlagen

 

26

 

24

 

24

 

23

Vorräte

 

2.223

 

1.882

 

792

 

744

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich)

 

2.107

 

1.577

 

7.273

 

7.188

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

2.768

 

3.029

 

92

 

148

Pensionsrückstellungen

 

6.776

 

5.121

 

22

 

31

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

10.746

 

11.532

 

2.750

 

2.241

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−368

 

−330

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

28.967

 

27.087

 

29.152

 

27.097

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

3.365

 

2.455

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

337

 

347

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

32.670

 

29.889

 

29.152

 

27.097

davon langfristig

 

(21.736)

 

(19.050)

 

(23.681)

 

(22.062)

Saldierung

 

25.198

 

24.110

 

25.198

 

24.110

Konsolidierung

 

2.284

 

2.248

 

791

 

1.446

Bilanzansatz

 

9.756

 

8.026

 

4.745

 

4.433

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2016 von 1.912 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €) war um 268 Mio. € niedriger (Vorjahr: 447 Mio. € höher) als der erwartete Steueraufwand von 2.180 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,9 % (Vorjahr 29,8 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

7.292

 

−1.301

Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) (Steuersatz 29,9 %; Vorjahr 29,8 %)

 

2.180

 

−388

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−446

 

−386

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−1.226

 

−1.976

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

409

 

2.155

Effekte aus Verlustvorträgen und tax credits

 

35

 

155

permanente bilanzielle Differenzen

 

12

 

43

Steuergutschriften

 

−137

 

−84

Periodenfremde Steuern

 

234

 

46

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

139

 

−2

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

437

 

439

Sonstige Steuereffekte

 

275

 

57

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

1.912

 

59