Ziele für die Besetzung von Aufsichtsrat, Vorstand und oberster Führungsebene
Angesichts des Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und des Umfangs der internationalen Geschäftstätigkeit strebt der Aufsichtsrat der Volkswagen AG an, bei seiner Zusammensetzung folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Mindestens drei Aufsichtsratsmandate sollen Personen innehaben, die in besonderem Maße die Eigenschaft der Internationalität verkörpern.
- Aufseiten der Anteilseigner sollen mindestens vier Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat vertreten sein, insbesondere ohne solche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratungs- und Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.
- Des Weiteren sollen aufseiten der Anteilseigner mindestens vier Mandate auf Personen entfallen, die unabhängig im Sinne von Nummer 5.4.2 des DCGK sind.
- Weiterhin sollen bei Wahlvorschlägen in der Regel keine Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr vollendet haben oder die zum Zeitpunkt der Wahl bereits mehr als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören.
Die vorstehenden Kriterien werden eingehalten. Aufgrund des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt ab dem 1. Januar 2016 für den Aufsichtsrat der Volkswagen AG für neu zu besetzende Mandate die gesetzlich vorgeschriebene Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern. Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite haben beschlossen, dass jede Seite diese Quote eigenständig erfüllt (Getrennterfüllung). Mit der Wahl von Frau Hessa Sultan Al-Jaber zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die Ordentliche Hauptversammlung 2016 wurde die Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern auf Seiten der Anteilseigner erreicht; die Quote wurde auch am 31. Dezember 2016 erreicht. Für die Arbeitnehmerseite ist die Mindestquote erstmalig bei der turnusmäßigen Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Jahr 2017 zu erfüllen. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter belief sich der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG zum Jahresende 2016 auf 10 %.
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hatte sich im Jahr 2015 zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen im Vorstand längerfristig zu erhöhen und einen Anteil von 30 % zu erreichen. Zum Zeitpunkt der durch das Gesetz geforderten Festlegung eines konkreten Ziels hatte der Aufsichtsrat keine Möglichkeit gesehen, den Frauenanteil im Vorstand bis Ende 2016 zu erhöhen und bis zum 31. Dezember 2016 eine Zielquote von null beschlossen. Mit Frau Christine Hohmann-Dennhardt, die vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Januar 2017 das Ressort Integrität und Recht verantwortete, und Frau Hiltrud Dorothea Werner, die das Ressort seit 1. Februar 2017 verantwortet, beläuft sich der Anteil weiblicher Mitglieder im Konzernvorstand seither auf 11,1 %; damit wurde die Zielquote am 31. Dezember 2016 übertroffen.
Der Aufsichtsrat hat den nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst festzulegenden Anteil von Frauen im Vorstand für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2016 auf eine Zielquote von 11,1 % festgelegt. Die hierfür neu festzulegende Frist läuft bis zum 31. Dezember 2021.
Im Berichtsjahr hat die Volkswagen AG die gesetzten Zielquoten für die Frauenanteile im Management im Einklang mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erreicht: Zum Jahresende betrug der Frauenanteil 9,8 % (Ziel: 9,8 %) in der ersten Führungsebene und 13,5 % (Ziel: 13,3 %) in der zweiten. Für den neuen Zeitraum bis zum Jahresende 2021 hat sich die Volkswagen AG einen Frauenanteil von 13,0 % für die erste Führungsebene und von 16,9 % für die zweite Führungsebene zum Ziel gesetzt.