24 Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2012 besteht bis zum 18. April 2017 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien oder Vorzugsaktien von bis zu 110 Mio. €. Unter Berücksichtigung von bereits ausgegebenen Vorzugsaktien verbleiben noch 83 Mio. € des Genehmigten Kapitals. Durch die Kapitalerhöhung verzeichnete die Volkswagen AG in 2014 einen Mittelzufluss in Höhe von 2.000 Mio. € abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 20 Mio. €.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2010 bestand ein Bedingtes Kapital bis zum 21. April 2015 von 102 Mio. €, das zur Begebung von bis zu 5 Mrd. € Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden konnte.
Volkswagen hat dieses Bedingte Kapital bisher wie folgt verwendet:
- Im November 2012 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (Emittentin), eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 2,5 Mrd. € zum Bezug von Vorzugsaktien platziert. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelanleihe wurde mit 5,50 % verzinst. Die Laufzeit der Wandelanleihe endete am 9. November 2015.
- Im Juni 2013 wurde in Ergänzung zu der Pflichtwandelanleihe im November 2012 eine weitere Pflichtwandelanleihe in Höhe von 1,2 Mrd. € platziert. Diese Pflichtwandelanleihe entsprach in ihren Ausstattungsmerkmalen der im November 2012 begebenen Pflichtwandelanleihe und wurde zum Ausgabepreis von 105,64 % des Nennbetrages begeben. Zusätzlich wurden Stückzinsen (1 Mio. €) vereinnahmt und abgegrenzt. Die Laufzeit dieser Pflichtwandelanleihe endete ebenfalls am 9. November 2015.
Die Wandelanleihen waren spätestens am Ende der Laufzeit durch die Ausgabe von neuen Vorzugsaktien zu bedienen. Die Emittentin hatte zu jeder Zeit das Recht, die Pflichtwandelanleihen zum minimalen Wandlungspreis zu wandeln. Daneben sahen die Anleihebedingungen vorzeitige Wandlungsmöglichkeiten vor. Von diesem Recht zur wahlweisen Wandlung wurde im Vorjahr Gebrauch gemacht. In 2015 wurden 27.091 Vorzugsaktien aufgrund wahlweiser Wandlungen geschaffen. Am Endfälligkeitstag, dem 9. November 2015, wurde das verbleibende Volumen beider Anleihen durch die Emittentin pflichtgemäß gewandelt. Es wurden weitere 25.536.876 neue Vorzugsaktien geschaffen, bei einem zugrundeliegenden Nennbetrag je Schuldverschreibung von 100.000 € und einem finalen Wandlungspreis von 144,50 €. In diesem Zusammenhang war der Nominalwert in Höhe von 65 Mio. € aus den Kapitalrücklagen in das gezeichnete Kapital umzugliedern.
Nach den freiwilligen und den pflichtgemäßen Wandlungen der Pflichtwandelanleihen im Vorjahr setzt sich das Gezeichnete Kapital aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 206.205.445 nennwertlosen Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.283 Mio. € (31. Dezember 2015: 1.283 Mio. €).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Mai 2015 besteht bis zum 4. Mai 2020 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179 Mio. €.
Im März 2015 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (VIF), eine nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2,5 Mrd. € emittiert. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die VIF kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,1 Mrd. € mit einem Kupon von 2,50 %) ist erstmals nach 7 Jahren, die zweite Tranche (1,4 Mrd. € mit einem Kupon von 3,50 %) nach 15 Jahren kündbar. Eine Thesaurierung der Zinsen ist in Abhängigkeit einer Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Volkswagen AG möglich. Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde vermindert um ein Disagio sowie die Kapitalbeschaffungskosten und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden vermindert um die Ertragsteuern direkt im Eigenkapital erfasst.
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ENTWICKLUNG DER STAMM- UND VORZUGSAKTIEN UND DES GEZEICHNETEN KAPITALS |
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STÜCK |
€ |
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2016 |
2015 |
2016 |
2015 |
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Stand am 01.01. |
501.295.263 |
475.731.296 |
1.283.315.873 |
1.217.872.118 |
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Kapitalerhöhung |
– |
– |
– |
– |
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Wandlung Pflichtwandelanleihen |
– |
25.563.967 |
– |
65.443.756 |
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Stand am 31.12. |
501.295.263 |
501.295.263 |
1.283.315.873 |
1.283.315.873 |
Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 14.225 Mio. € (Vorjahr: 14.225 Mio. €) aus Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio. € sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio. € aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Aufgrund der Wandlung der begebenen Pflichtwandelanleihen im Jahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 65.443.756 € aus der Kapitalrücklage in das gezeichnete Kapital umgegliedert (siehe hierzu auch Angabe „Ergebnis je Aktie“). Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen.
DIVIDENDENVORSCHLAG
Die Dividendenausschüttung der Volkswagen AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Volkswagen AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG ist nach Einstellung von 1.399 Mio. € in die Gewinnrücklage ein Bilanzgewinn von 1.402 Mio. € ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von insgesamt 1.015 Mio. €, das bedeutet 2,00 € je Stammaktie und 2,06 € je Vorzugsaktie, auszuschütten. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine Dividende in Höhe von 0,11 € je Stammaktie und 0,17 € je Vorzugsaktie ausgeschüttet.
ANTEILE VON MINDERHEITEN AM EIGENKAPITAL
Der gesamte Minderheitenanteil beträgt zum 31. Dezember 2016 221 Mio. € (Vorjahr: 210 Mio. €). Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen auf Anteilseigner an der RENK AG und der AUDI AG und sind einzeln und in Summe nicht wesentlich.