Bericht des Aufsichtsrats
(nach § 171 Abs. 2 AktG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Geschäftsjahr 2016 stand für den Volkswagen Konzern ganz im Zeichen der Neuausrichtung. Die Entwicklung des Zukunftsprogramms „TOGETHER – Strategie 2025“ sowie die Dieselthematik und ihre Folgen bildeten die Schwerpunktthemen der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Gremien. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG befasste sich im Berichtsjahr regelmäßig und vor diesem Hintergrund besonders intensiv mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Wir überwachten und unterstützten den Vorstand – den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben entsprechend – bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) haben wir dabei stets beachtet. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus erörterten wir turnusmäßig mit dem Vorstand strategische Überlegungen.
Der Vorstand übermittelte dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Informationen in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Situation des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Der Vorstand informierte insofern insbesondere auch über Verbesserungen des Risiko- und des Compliance-Managementsystems mit Blick auf die Dieselthematik. Zudem wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend über die Compliance und weitere aktuelle Themen in Kenntnis gesetzt. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor den Sitzungen. Darüber hinaus ging uns monatlich ein detaillierter Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr zu. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher beziehungsweise mündlicher Form. Wir analysierten die Ursachen der Abweichungen gemeinsam mit dem Vorstand und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. Zudem berichtete der Vorstand in den Sitzungen des Sonderausschusses Dieselmotoren regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich auch zwischen den Sitzungsterminen mit dem Vorstandsvorsitzenden zu regelmäßigen Gesprächen, in denen wichtige aktuelle Themen erörtert wurden. Dazu gehörten neben der Dieselthematik unter anderem die neue Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zur Integrität und zur Compliance des Volkswagen Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2016 traf sich der Aufsichtsrat zu insgesamt elf Sitzungen. Die durchschnittliche Präsenzquote belief sich auf 95,0 %; alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Besonders eilige Angelegenheiten wurden zudem schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.